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Webinar: Rechtliche Grundlagen von gerichtlich angeordneten Unterbringungen in der Psychiatrie
Psychiatrie
Über die Veranstaltung
Forensische Psychiatrien sind in ganz Deutschland seit Jahren an ihrer Belastungsgrenze angelangt. Immer wieder wird von überfüllten Forensiken und den damit einhergehenden Problemen bei der Unterbringung psychisch erkrankter Straftäter berichtet. Oft werden deshalb einstweilige Unterbringungsbefehle nach § 126a StPO nicht mehr in der Forensik vollzogen, sondern in Untersuchungshaftanstalten oder Fachkliniken mit psychiatrischer Abteilung. Die behandelnden Ärzt*innen und das medizinische Fachpersonal in diesen Einrichtungen sind jedoch häufig mit den rechtlichen Grundlagen der Unterbringung von Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB und § 126a StPO nicht oder nur unzureichend vertraut. Dies führt oft dazu, dass das Verständnis für diese Patienten fehlt oder der Behandlungsbedarf falsch eingeordnet wird.
Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen und die verschiedenen Formen der gerichtlich angeordneten Unterbringung, um eine optimale Behandlung gewährleisten zu können!
Ihr Nutzen
- Sie erlernen kompakt und verständlich aufbereitet die rechtlichen Grundlagen und Hintergründe gerichtlich angeordneter Unterbringungen.
- Sie entwickeln mehr Verständnis für die Situation und den Behandlungsbedarf psychisch erkrankter Straftäter.
- Die Referenten sind als langjährig erfahrene Strafrichter des Landgerichts Hamburg mit der Durchführung von Unterbringungsverfahren in ihrer täglichen Praxis befasst und können die komplexen juristischen Zusammenhänge angemessen und verständlich darstellen.
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen der strafrechtlichen Unterbringung gemäß § 126a StPO und § 63 StGB und deren Aussetzung zur Bewährung gemäß § 67b StGB
- Kriterien der Gefährlichkeitsprognose
- Abgrenzung der strafrechtlichen Unterbringung zu den Unterbringungen nach § 1906 BGB und dem PsychKG/ PsychHG
- Möglichkeiten und Umfang einer Zwangsbehandlung
- Dokumentationspflichten
- Umfang der ärztlichen Schweigepflicht
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende aus psychiatrischen Einrichtungen, Fachabteilungen oder Heimen, insbesondere Ärzt*innen, sowie niedergelassene Psychiater*innen
Alle Termine
Ort: Online
Online-Training
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Veranstaltungs-Nr. 6948
An diesem Termin referieren:
Dr. jur. Torsten Schwarz
Vorsitzender Richter einer Großen Strafkammer für Jugendschutzsachen und Allgemeine Strafsachen am Landgericht Hamburg
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Herr Dr. Torsten Schwarz ist Vorsitzender Richter am Landgericht. Er steht seit dem Jahr 2022 einer Großen Strafkammer für Jugendschutzsachen und Allgemeine Strafsachen am Landgericht Hamburg vor. Herr Dr. Torsten Schwarz referiert bundesweit sowie auf internationalen Kongressen zu aktuellen Themen des Straf-, Strafprozess- und Maßregelrechts und publiziert regelmäßig zu jenen Fragestellungen. Im medizinischen Bereich liegt der Schwerpunkt seiner Referententätigkeit auf der Vermittlung der rechtlichen Grundlagen für die verschiedenen Formen gerichtlich angeordneter Unterbringungen von Beschuldigten in psychiatrischen Fachkliniken. Regelmäßig schult er auch Ärzt*innen und medizinisches Fachpersonal zu gerichtlichen Abläufen und den insoweit besonderen Herausforderungen im Behandlungssetting.
Herr Dr. Torsten Schwarz ist seit 2023 als Referent für das DKI tätig.
Dr. jur. Anuschka Radom
Richterin am Landgericht in Hamburg, dort Beisitzerin einer Zivilkammer
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Frau Dr. Anuschka Radom ist Richterin am Landgericht in Hamburg. Zunächst war sie dort für mehrere Jahre als Beisitzerin in einer großen Strafkammer tätig, nun ist sie Mitglied einer Zivilkammer. Frau Dr. Radom ist seit 2022 als Referentin für das DKI tätig.