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Webinar: Kooperationsverträge zwischen Krankenhäusern und anderen medizinischen Leistungserbringern rechtssicher gestalten
Strategie und Recht
Über die Veranstaltung
Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, kurz Antikorruptionsgesetz, führt bei Kooperationsverträgen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzt*innen, aber auch anderen medizinischen Leistungserbringern im Gesundheitswesen noch immer zu erheblichen Unsicherheiten im Klinikalltag. Was beinhalten die Korruptionsregelungen der §§ 299a ff. StGB? Welche Risiken und Auswirkungen haben diese für das Krankenhaus und die handelnden Personen? Welche vertraglichen Absprachen sind noch zulässig?
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die Sozialgerichte haben in jüngster Zeit viele Kooperationen mit Ärzten auf Honorarbasis (sog. Honorarärzte) in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umqualifiziert (Stichwort: Scheinselbständigkeit). Welche Folgen hat dies für das Krankenhaus und die Ärzte, und wie kann dem künftig vertraglich begegnet werden?
In diesem Webinar erhalten Sie Antworten auf diese und viele damit zusammenhängende Fragestellungen.
Ihr Nutzen
- Sie erhalten aktuelles Wissen zu den Grundlagen der vertraglichen Ausgestaltung von Kooperationen zwischen Krankenhäusern und anderen medizinischen Leistungserbringern.
- Nutzen Sie dieses praxisnahe Webinar, um die relevanten Fragen und Szenarien mit dem Ziel einer rechtssicheren Vertragsgestaltung zu klären.
- Im Teilnehmerkreis diskutieren und erarbeiten Sie auf Wunsch gemeinsam praxisnahe Lösungen für Ihre bestehenden und neuen (Kooperations-)Verträge.
Inhalt
- Welche Kooperationen und Verträge von Krankenhäusern mit niedergelassenen Ärzt*innen, MVZ und anderen medizinischen Leistungserbringern im Gesundheitswesen sind sinnvoll und zulässig?
- Wie können Kooperationsverträge rechtssicher gestaltet werden?
- Welche rechtlichen Vorgaben und Compliance-Anforderungen sind zu berücksichtigen? Wie können sozialversicherungsrechtliche Risiken und Korruptionsrisiken weitgehend vermieden werden?
- Woran orientieren sich Leistung und Gegenleistung? Welche Vergütung ist möglich und angemessen?
- Wie sollte in Anbetracht der verschärften Gesetzeslage mit langjährig bestehenden Kooperationsverträgen umgegangen werden?
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen, insbesondere aus dem Finanzwesen, der Rechtsabteilung und dem Compliance-Management
Alle Termine
Ort: Online
Online-Training
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Veranstaltungs-Nr. 6356
An diesem Termin referieren:
Prof. Dr. Udo Schmitz, MBL
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Compliance Officer (TÜV), MEREBA - Die Medizinrechtsberater, Köln, Professor an der Rheinischen Fachhochschule Köln
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Prof. Dr. Udo Schmitz ist Fachanwalt für Medizinrecht und seit über 15 Jahren ausschließlich im Medizinrecht überregional anwaltlich tätig. Er ist Gründungspartner der Kölner Kanzlei für Medizinrecht Dr. Schmitz & Partner Rechtsanwälte, die zum Jahr 2020 in MEREBA Die Medizinrechtsberater umfirmiert wurde.
Prof. Dr. Udo Schmitz berät zusammen mit seinem Team in erster Linie Krankenhäuser, vor allem auf der Schnittstelle zwischen stationärem und ambulantem Sektor. Als TÜV-zertifizierter Compliance Officer gewährleistet er nicht nur rechts- und compliancekonforme Kooperationen mit der Industrie und anderen medizinischen Leistungserbringern, sondern berät und unterstützt auch bei der darüber hinaus gehenden Installation und Weiterentwicklung von Compliance Management Systemen (CMS).