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Webinar: Kooperationen im Gesundheitswesen rechtssicher gestalten
Strategie und Recht
Über die Veranstaltung
Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (Antikorruptionsgesetz) führt bei Vertragsbeziehungen, insbesondere bei Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzt*innen und MVZ, aber auch anderen medizinischen Leistungserbringern im Gesundheitswesen und der (Pharma-)Industrie, noch immer zu erheblichen Unsicherheiten im Klinikalltag. Was beinhalten die Korruptionsregelungen der §§ 299a ff. StGB? Welche Risiken und Auswirkungen haben diese für das Krankenhaus und die handelnden Personen? Welche vertraglichen Absprachen sind noch zulässig?
Das Bundessozialgericht hat die Ausgliederung von klinischen Leistungen auf externe ambulante Leistungserbringer (Outsourcing) erheblich eingeschränkt. Welche Formen des Outsourcings sind aktuell in welcher Form noch zulässig und wie kann dies vereinbart werden?
Viele Kooperationen mit Ärzt*innen auf Honorarbasis (sog. Honorarärzte) sind von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und den Sozialgerichten in (scheinselbständige) sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umqualifiziert worden. Welche finanziellen Folgen hat dies für das Krankenhaus und wie kann dem künftig vertraglich begegnet werden?
Das reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erschwert die medizinische Leistungserbringung mit fremdem Personal erheblich, insbesondere im Rahmen der gemeinsamen Nutzung von Klinikressourcen zusammen mit anderen Ärzt*innen/ MVZ auf Basis von Nutzungskooperationen. Welche Nutzungsverträge sind hier noch zulässig?
In dieser Veranstaltung erhalten Sie Antworten auf diese und viele damit zusammenhängende Fragestellungen.
Ihr Nutzen
- Sie erhalten aktuelles Wissen zu den Grundlagen der vertraglichen Ausgestaltung von Leistungs- oder Nutzungskooperationen zwischen Krankenhäusern und anderen medizinischen Leistungserbringern.
- Sie erhalten aktuelles Wissen zu den Grundlagen der vertraglichen Ausgestaltung von Kooperationen mit der (Pharma-)Industrie, z.B. in den Bereichen Fortbildung, Sponsoring sowie Berater- und Referententätigkeiten.
- Nutzen Sie diese praxisnahe Veranstaltung, um die relevanten Fragen und Szenarien mit dem Ziel einer rechtssicheren Vertragsgestaltung zu klären.
- Im Teilnehmerkreis diskutieren und erarbeiten Sie auf Wunsch gemeinsam praxisnahe Lösungen für Ihre bestehenden und neuen (Kooperations-)Verträge.
Inhalt
- Welche Kooperationen und Verträge von Krankenhäusern mit niedergelassenen Ärzt*innen, MVZ, anderen medizinischen Leistungserbringern und der (Pharma-)Industrie sind sinnvoll und zulässig?
- Wie können (Kooperations-)Verträge mit diesen Vertragspartnern rechtssicher gestaltet werden?
- Welche rechtlichen Vorgaben und Compliance-Anforderungen sind zu berücksichtigen?
- Woran orientieren sich Leistung und Gegenleistung im Vertrag? Welche Vergütung ist möglich und angemessen?
- Wie sollte in Anbetracht der verschärften Gesetzeslage und Rechtsprechung mit langjährig bestehenden Kooperationen umgegangen werden?
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, insbesondere aus dem Finanzwesen, der Rechtsabteilung und dem Compliance-Management
Alle Termine
Ort: Online
Online-Training
10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Veranstaltungs-Nr. 6720
An diesem Termin referieren:
Dr. jur. Udo Schmitz, MBL
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Compliance Officer (TÜV), MEREBA - Die Medizinrechtsberater, Köln
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Dr. Udo Schmitz ist Fachanwalt für Medizinrecht und seit über 20 Jahren ausschließlich im Medizinrecht überregional anwaltlich tätig. Er ist Gründungspartner der Kölner Kanzlei für Medizinrecht Dr. Schmitz & Partner Rechtsanwälte, die zum Jahr 2020 in MEREBA Die Medizinrechtsberater umfirmiert wurde.
Dr. Udo Schmitz berät zusammen mit seinem Team in erster Linie Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren, vor allem auf der Schnittstelle zwischen stationärem und ambulantem Sektor. Als TÜV-zertifizierter Compliance Officer gewährleistet er nicht nur rechts- und compliancekonforme Kooperationen mit der Industrie und anderen medizinischen Leistungserbringern, sondern berät und unterstützt auch bei der darüber hinaus gehenden Installation und Weiterentwicklung von Compliance Management Systemen (CMS).