Webinar: Kalku­lation, Bewertung und Verhandlung von Selek­tiv­ver­trägen

Strategie und Recht

Webinar: Kalkulation, Bewertung und Verhandlung von Selektivverträgen

Strategie und Recht

Über die Veranstaltung

Im Gegensatz zum Kollektivvertrag wird beim Selektivvertrag ein Versorgungsvertrag zwischen einer einzelnen Krankenkasse und einzelnen Leistungserbringern oder Gruppen von Leistungserbringern geschlossen, z.B. mit Arztnetzen, Medizinischen Versorgungszentren, Managementgesellschaften und auch zugelassenen Krankenhäusern nach § 108 SGB V. Auch die Satzungsleistungen sollen einzelne Krankenkassen voneinander abgrenzen und Mehrleistungen für Versicherte bringen. Die 97 gesetzlichen Krankenkassen versichern mehr als 73 Millionen Menschen und stehen im harten Wettbewerb zueinander. Mit den Direktverträgen und Satzungsleistungen werden kassen- und leistungserbringerseitig vielfältige Ziele außerhalb der kollektivvertraglichen Budgetzwänge verfolgt.

Ihr Nutzen

  • In dieser Veranstaltung werden konkrete Selektivverträge und Satzungsleistungen betrachtet, bewertet, kalkuliert und erläutert.
  • Sie lernen Strategien für eine erfolgreiche Vertragsverhandlung und Umsetzung mit Krankenkassen kennen.
  • Nutzen Sie die Veranstaltung auch als ideale Kommunikationsplattform, um sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und so einen wertvollen Wissenstransfer zu ermöglichen.

Inhalt

  • Der § 140a SGB V - Besondere Versorgung als wesentliche Rechtsvorschrift für Selektivverträge
  • Chancen und Risiken für teilnehmende Leistungserbringer, u.a. Teilnahmeerklärungsmanagement, personelle Ressourcen beim Leistungserbringer
  • Mengenanfällige, planbare Eingriffe und das Recht auf ärztliche Zweitmeinung
  • Chance auf zusätzliche Fälle und extrabudgetäre Erlöse für die teilnehmenden Leistungserbringer jenseits des Krankenhausbudgets
  • Gelder aus dem Innovationsfonds beim G-BA, Hintergründe
  • Satzungsleistungen nach § 11 Abs. 6 SGB V - Abgrenzung zu Selektivverträgen
  • Umgang mit der Rechtsaufsicht im Kontext Selektivverträge und Satzungsleistungen
  • Morbi-RSA und Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds - Finanzierung der Krankenkassen
  • Elektronische Abrechnung nach § 295 Abs. 1b sowie § 301 SGB V der Selektivverträge
  • Update EBM, GOÄ, aG-DRG 2023, sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG)
  • Konkrete Kalkulation, Bewertung und Verhandlung von Selektivverträgen und Satzungsleistungen anhand praktischer Beispiele aus verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern und Krankenkassen, insbesondere aus den Bereichen Unternehmensentwicklung, Finanzen und Recht

Alle Termine

27.09.2023 - Online

Ort: Online

Online-Training

09:15 Uhr - 15:30 Uhr

Veranstaltungs-Nr. 6713

An diesem Termin referieren:

Mathias Mielke
Mathias Mielke
M.Sc., MBA, Geschäfts­führer, Klinik Sanssouci Potsdam GmbH, Potsdam und Geschäfts­führer, SELVO GmbH, Panketal
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Mathias Mielke ist studierter Krankenhausmanager und Krankenkassenbetriebswirt und seit vielen Jahren Geschäftsführer der Klinik Sanssouci Potsdam GmbH. In seiner weiteren, mehrjährigen geschäftsführenden Position in der SELVO GmbH berät und schult er, u.a. im Auftrag des Deutschen Krankenhausinstituts, Mitarbeitende von Kliniken, MVZ’s und Krankenkassen rund um das Krankenhausrecht (DRG) und Vertragsarztrecht (EBM) im kollektiv- und selektivvertraglichen Leistungsbereich. Herr Mielke vermittelt dabei das Wissen der jeweiligen Rechtsgrundlage sowie zur Zusammenarbeit der Vertragspartner aufgrund langjähriger Tätigkeit im Krankenkassen- als auch Leistungserbringerbereich äußerst praxisnah.

Für jeden etwas dabei

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