Webinar: Einführung eines Hinweis­ge­ber­systems nach der Whist­le­b­lowing-Richt­linie und dem Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz

Strategie und Recht

Webinar: Einführung eines Hinweisgebersystems nach der Whistleblowing-Richtlinie und dem Hinweisgeberschutzgesetz

Strategie und Recht

Über die Veranstaltung

Am 16.12.2022 wurde das lange erwartete Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist ein besserer Schutz von Whistleblowern, also von Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Teile der zugrunde liegenden EU-Whistleblower-Richtlinie ([EU] 2019/1937) entfalten aber bereits jetzt unmittelbare Wirkung in Deutschland. Aufgrund dessen muss jedes Krankenhaus mit mehr als 250 Beschäftigen entscheiden, ob es bereits auf Basis der Richtlinie einen "internen Meldekanal" samt Meldeverfahren etabliert. In unserem aktuellen Webinar werden Ihnen aktuelle Kenntnisse rund um die Einführung eines Hinweisgebersystems und den damit einhergehenden Pflichten vermittelt.

Ihr Nutzen

  • Sie erfahren, welche Anforderungen sich aus der Whistleblower-Richtlinie und dem HinSchGE für Krankenhausverantwortliche ergeben.
  • Sie lernen, warum die Etablierung vertraulicher Meldekanäle nicht nur der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht dient, sondern auch zur Abwendung von drohenden Schäden für das eigene Unternehmen ein eigenständiges Compliance-Thema darstellt.

Inhalt

  • Grundzüge über die Einrichtung eines Compliance Management Systems
  • Einzelheiten zur Implementierung eines Hinweisgebersystems anhand der Whistleblower-Richtlinie und des HinSchGE
  • An wen richtet sich das Gesetz?
  • Wer kann sich als Hinweisgeber auf das Gesetz berufen?
  • Welche Hinweise werden durch das Gesetz geschützt?
  • Welche Voraussetzungen werden durch die Richtlinie bzw. das Gesetz an Unternehmen gestellt?
  • Wie unterscheiden sich interne und externe Meldestellen?
  • Welche Sanktionen drohen bei Nicht-Einrichtung eines Meldekanals?
  • Inwieweit haftet der Geschäftsführer bzw. Verantwortliche des Unternehmens im Falle unterlassener Maßnahmen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft? (Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensführung)

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen, insbesondere aus der Geschäftsführung, Verwaltung und Rechtsabteilung, sowie Compliance-Beauftragte

Alle Termine

15.09.2023 - Online

Ort: Online

Online-Training

10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Veranstaltungs-Nr. 6361

An diesem Termin referieren:

RA Prof. Dr. jur. Martin Spaetgens
RA Prof. Dr. jur. Martin Spaetgens
Rechts­anwalt, Fachanwalt für Medizin-, Arbeits-, Handels- und Gesell­schafts­recht, SPAETGENS RECHTS­AN­WÄLTE PartGmbH, Trier
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Prof. Dr. Martin Spaetgens ist Fachanwalt für Medizin-, Arbeits- und Handels- und Gesellschaftsrecht.
Seit 2006 ist Herr Prof. Dr. Spaetgens Mitglied im Fachausschuss für Medizinrecht der Rheinland-Pfälzischen RA-Kammern und seit 2014 unparteiisches Mitglied im Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz gemäß § 89 SBG V, in der Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz und bei den Landesverbänden der Krankenkassen.
Umfangreiche Vortragstätigkeit zum Vertragsarzt- und Krankenhausrecht werden von ihm wahrgenommen.
2018 erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgang „Compliance Officer“. Die Professor an der Hochschule Kaiserslautern für Zivilrecht, insbesondere Arbeits- und Gesellschaftsrecht mit dem Schwerpunkt Compliance hat Herr Prof. Dr. Spaetgens seit 2018 inne. Außerdem ist er seit 2019 Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft „Med Compliance“.


Prof. Dr. Dr. Thomas Ufer
Prof. Dr. Dr. Thomas Ufer
Rechts­anwalt, Arzt, Fachanwalt für Medizin­recht, Partner der Kanzlei Causa­Con­cilio Rechts­an­wälte, Hamburg, Geschäfts­führer, MedCom­p­liance GmbH, einer auf die Compliance-Beratung von Leistung­s­er­bringern im Gesund­heits­wesen spezia­li­sierten Beratungs­ge­sell­schaft
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Prof. Dr. Dr. Ufer ist – nach Studien von Medizin und Rechtswissenschaften nebst jeweiliger Promotion – seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit ausschließlich im Medizinrecht tätig und dabei auf die Beratung von Leistungsbringern im Gesundheitswesen spezialisiert. Ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt hierbei auf der Beratung von Krankenhausträgern zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben als Präventivmaßnahme insbesondere zur Vermeidung von Honorarausfällen, aber auch etwaiger status-, disziplinar- und/oder strafrechtlicher Weiterungen.

Für jeden etwas dabei

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Von Grundlagen über fachspezifische Themen bis hin zu zukunftsorientierten Konferenzen.

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