Webinar: Einführung eines Hinweis­ge­ber­systems nach dem Hinweis­ge­ber­schutz­gesetz (HinSchG)

Strategie und Recht

Webinar: Einführung eines Hinweisgebersystems nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Strategie und Recht

Über die Veranstaltung

Der Bundestag und Bundesrat haben am 11.05.2023 bzw. 12.05.2023 nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Ziel des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist ein besserer Schutz von Whistleblowern, also von Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben. Jedes Krankenhaus mit mehr als 250 Beschäftigen muss die Vorgaben des HinSchG innerhalb eines Monats nach Verkündung im Bundesgesetzblatt umsetzen.

In unserem aktuellen Webinar werden Ihnen aktuelle Kenntnisse rund um die Einführung eines Hinweisgebersystems und den damit einhergehenden Pflichten vermittelt.

Ihr Nutzen

  • Sie erfahren, welche Anforderungen sich aus dem HinSchG für Krankenhausverantwortliche ergeben.
  • Sie lernen, warum die Etablierung vertraulicher Meldekanäle nicht nur der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht dient, sondern auch zur Abwendung von drohenden Schäden für das eigene Unternehmen ein eigenständiges Compliance-Thema darstellt.

Inhalt

  • Grundzüge über die Einrichtung eines Compliance Management-Systems
  • Einzelheiten zur Implementierung eines Hinweisgebersystems anhand des HinSchG
  • An wen richtet sich das Gesetz?
  • Wer kann sich als Hinweisgeber auf das Gesetz berufen?
  • Welche Hinweise werden durch das Gesetz geschützt?
  • Welche Voraussetzungen werden durch das Gesetz an Unternehmen gestellt?
  • Wie unterscheiden sich interne und externe Meldestellen?
  • Welche Sanktionen drohen bei Nicht-Einrichtung eines Meldekanals?
  • Inwieweit haftet der Geschäftsführer bzw. Verantwortliche des Unternehmens im Falle unterlassener Maßnahmen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft? (Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensführung)

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen, insbesondere aus der Geschäftsführung, Verwaltung und Rechtsabteilung, sowie Compliance-Beauftragte

Alle Termine

26.06.2023 - Online

Ort: Online

Online-Training

10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Veranstaltung findet statt

Veranstaltungs-Nr. 6945

An diesem Termin referieren:

RA Prof. Dr. jur. Martin Spaetgens
RA Prof. Dr. jur. Martin Spaetgens
Rechts­anwalt, Fachanwalt für Medizin-, Arbeits-, Handels- und Gesell­schafts­recht, geschäfts­fu¨h­render Partner, Spaetgens Rechts­an­wälte PartGmbB, Trier, Geschäfts­führer, MedCom­p­liance GmbH, Hamburg
Mehr anzeigen

Prof. Dr. Martin Spaetgens ist Fachanwalt für Medizin-, Arbeits- und Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Health Care Compliance Officer (zertifiziert).

Neben seiner Tätigkeit als geschäftsfu¨hrender Partner der Spaetgens Rechtsanwälte PartGmbB, Trier, und als Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft MedCompliance GmbH, Hamburg ist er seit 2006 Mitglied im Fachausschuss für Medizinrecht der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern und seit 2014 unparteiisches Mitglied im Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung in RLP nach § 89 SGB V. Außerdem hat Prof. Spaetgens eine Professur an der Hochschule Kaiserslautern mit der Widmung Zivilrecht, insbesondere Arbeits- und Gesellschaftsrecht mit dem Schwerpunkt Compliance. Als externer Compliance Beauftragter betreut er u.a. zwei große Krankenhausträger mit jeweils mehr als 15.000 Mitarbeitenden.

Darüber hinaus nimmt er umfangreiche Vortragstätigkeiten zum Vertragsarzt- und Krankenhausrecht wahr, u.a. auch für das DKI.


Prof. Dr. Dr. Thomas Ufer
Prof. Dr. Dr. Thomas Ufer
Rechts­anwalt, Arzt, Fachanwalt für Medizin­recht, Partner der Kanzlei Causa­Con­cilio Rechts­an­wälte, Hamburg, Geschäfts­führer der MedCom­p­liance GmbH, einer auf die Compliance-Beratung von Leistung­s­er­bringern im Gesund­heits­wesen spezia­li­sierten Beratungs­ge­sell­schaft
Mehr anzeigen

Prof. Dr. Dr. Ufer ist nach Studien von Medizin und Rechtswissenschaften nebst jeweiliger Promotion seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit ausschließlich im Medizinrecht tätig und dabei auf die Beratung von Leistungsbringern im Gesundheitswesen spezialisiert. Ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt hierbei auf der Beratung von Krankenhausträgern zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben als Präventivmaßnahme insbesondere zur Vermeidung von Honorarausfällen, aber auch etwaiger status-, disziplinar- und/oder strafrechtlicher Weiterungen.

15.09.2023 - Online

Ort: Online

Online-Training

10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Veranstaltungs-Nr. 6361

An diesem Termin referieren:

RA Prof. Dr. jur. Martin Spaetgens
RA Prof. Dr. jur. Martin Spaetgens
Rechts­anwalt, Fachanwalt für Medizin-, Arbeits-, Handels- und Gesell­schafts­recht, geschäfts­fu¨h­render Partner, Spaetgens Rechts­an­wälte PartGmbB, Trier, Geschäfts­führer, MedCom­p­liance GmbH, Hamburg
Mehr anzeigen

Prof. Dr. Martin Spaetgens ist Fachanwalt für Medizin-, Arbeits- und Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Health Care Compliance Officer (zertifiziert).

Neben seiner Tätigkeit als geschäftsfu¨hrender Partner der Spaetgens Rechtsanwälte PartGmbB, Trier, und als Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft MedCompliance GmbH, Hamburg ist er seit 2006 Mitglied im Fachausschuss für Medizinrecht der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern und seit 2014 unparteiisches Mitglied im Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung in RLP nach § 89 SGB V. Außerdem hat Prof. Spaetgens eine Professur an der Hochschule Kaiserslautern mit der Widmung Zivilrecht, insbesondere Arbeits- und Gesellschaftsrecht mit dem Schwerpunkt Compliance. Als externer Compliance Beauftragter betreut er u.a. zwei große Krankenhausträger mit jeweils mehr als 15.000 Mitarbeitenden.

Darüber hinaus nimmt er umfangreiche Vortragstätigkeiten zum Vertragsarzt- und Krankenhausrecht wahr, u.a. auch für das DKI.


Prof. Dr. Dr. Thomas Ufer
Prof. Dr. Dr. Thomas Ufer
Rechts­anwalt, Arzt, Fachanwalt für Medizin­recht, Partner der Kanzlei Causa­Con­cilio Rechts­an­wälte, Hamburg, Geschäfts­führer der MedCom­p­liance GmbH, einer auf die Compliance-Beratung von Leistung­s­er­bringern im Gesund­heits­wesen spezia­li­sierten Beratungs­ge­sell­schaft
Mehr anzeigen

Prof. Dr. Dr. Ufer ist nach Studien von Medizin und Rechtswissenschaften nebst jeweiliger Promotion seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit ausschließlich im Medizinrecht tätig und dabei auf die Beratung von Leistungsbringern im Gesundheitswesen spezialisiert. Ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt hierbei auf der Beratung von Krankenhausträgern zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben als Präventivmaßnahme insbesondere zur Vermeidung von Honorarausfällen, aber auch etwaiger status-, disziplinar- und/oder strafrechtlicher Weiterungen.

Für jeden etwas dabei

Für jeden etwas dabei

Von Grundlagen über fachspezifische Themen bis hin zu zukunftsorientierten Konferenzen.

Mehr lesen

Gut zu wissen

Stornierungsbedingungen

Sie haben sich angemeldet und Ihnen kommt etwas dazwischen? Was Sie in diesem Fall tun können, finden Sie in unseren allgemeinen Teilnahmebedingungen.

Sonderkonditionen

Sie besuchen unsere Seminare regelmäßig in einem Kalenderjahr? Ihre Treue zahlt sich aus. Weitere Rabattmöglichkeiten finden Sie hier.

Übernachtung

Sie möchten gerne bequem vor dem Veranstaltungstag anreisen? In unseren Veranstaltungshotels steht Ihnen ein begrenztes Zimmerkontingent bis vier Wochen vor der Veranstaltung zur Verfügung.

Rufen Sie uns an

Ihre Fragen beantwortet das Team Seminare
seminar@dki.de
0211/ 47051-16

Newsletter

Melden Sie sich hier für unseren Newsletter an und profitieren Sie von den aktuellen Themen des DKI.