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Webinar: Einführung eines Hinweisgebersystems nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Strategie und Recht
Über die Veranstaltung
Der Bundestag und Bundesrat haben am 11.05.2023 bzw. 12.05.2023 nach einer Einigung im Vermittlungsausschuss das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Ziel des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist ein besserer Schutz von Whistleblowern, also von Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben. Jedes Krankenhaus mit mehr als 250 Beschäftigen muss die Vorgaben des HinSchG innerhalb eines Monats nach Verkündung im Bundesgesetzblatt umsetzen.
In unserem aktuellen Webinar werden Ihnen aktuelle Kenntnisse rund um die Einführung eines Hinweisgebersystems und den damit einhergehenden Pflichten vermittelt.
Ihr Nutzen
- Sie erfahren, welche Anforderungen sich aus dem HinSchG für Krankenhausverantwortliche ergeben.
- Sie lernen, warum die Etablierung vertraulicher Meldekanäle nicht nur der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht dient, sondern auch zur Abwendung von drohenden Schäden für das eigene Unternehmen ein eigenständiges Compliance-Thema darstellt.
Inhalt
- Grundzüge über die Einrichtung eines Compliance Management-Systems
- Einzelheiten zur Implementierung eines Hinweisgebersystems anhand des HinSchG
- An wen richtet sich das Gesetz?
- Wer kann sich als Hinweisgeber auf das Gesetz berufen?
- Welche Hinweise werden durch das Gesetz geschützt?
- Welche Voraussetzungen werden durch das Gesetz an Unternehmen gestellt?
- Wie unterscheiden sich interne und externe Meldestellen?
- Welche Sanktionen drohen bei Nicht-Einrichtung eines Meldekanals?
- Inwieweit haftet der Geschäftsführer bzw. Verantwortliche des Unternehmens im Falle unterlassener Maßnahmen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft? (Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensführung)
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen, insbesondere aus der Geschäftsführung, Verwaltung und Rechtsabteilung, sowie Compliance-Beauftragte