Webinar: Digita­li­sierung im Krankenhaus

Daten­schutz und IT

Webinar: Digitalisierung im Krankenhaus

Datenschutz und IT

Über die Veranstaltung

Nicht erst mit dem Krankenhaus-Zukunftsgesetz wird die Digitalisierung in den Krankenhäusern zu einem strategischen Handlungsfeld. Die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur für die elektronische Patientenakte, aber auch die Nutzung von elektronischer Verordnung oder der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden für Krankenhäuser verpflichtend. Und nicht zuletzt steigen die Anforderungen an die IT-Sicherheit im Krankenhaus sowohl für die Krankenhäuser, die als kritische Infrastrukturen im Sinne des BSI-Gesetzes gelten, als auch für alle übrigen Krankenhäuser, die infolge des erwarteten IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 sowie nach dem Patientendatenschutz-Gesetz ab 01.01.2022 Maßnahmen zum Schutz ihrer Prozesse und Systeme umzusetzen haben.

Ihr Nutzen

Dieses Webinar vermittelt Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen zur Digitalisierung und gibt Ihnen Hinweise zur Umsetzung im Rahmen einer Gesamtstrategie. Dabei wird auch auf den aktuellen Stand der Sanktionsregelungen des KHZG ab 2025 sowie auf die Überarbeitung des Branchenspezifischen Sicherheitsstandards der DKG eingegangen.

Inhalt

Block I: Überblick über normative Anforderungen nach DVG, PDSG, DVPMG und ITSiG 2.0
  • Anbindung der Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur für ePA & Co.
  • Digitalisierung nach Krankenhaus-Zukunftsgesetz - Sanktionen trotz Förderung?
  • IT-Sicherheit in allen Krankenhäusern nach § 75c SGBV - welche Unterschiede zu KRITIS bestehen noch?
Block II: KHZG
  • Strategische Auswahl und Ausrichtung von Handlungsfeldern der Digitalisierung mit Blick auf das medizinische Leistungsangebot und Sanktionsregelungen
  • Künftige Herausforderungen der Digitalisierung, z.B. Betriebskostenfinanzierung ab 2025
  • Überblick über aktuelle Fragestellungen im Kontext der Förderung sanktionsbehafteter Tatbestände
Block III: IT-Sicherheit
  • Aktueller Stand zur BSI-KritisVO
  • Überarbeitung des branchenspezifischen Sicherheitsstandards ("B3S")
  • Handlungsempfehlungen für Krankenhäuser, die nicht unter § 8a BSIG fallen
Block IV: Telematikinfrastruktur
  • Technische Anbindung an die TI für VSDM, ePA und eRezept
  • Umsetzung der eAU im Krankenhaus
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM) als neuer Standard für Datenaustauschverfahren?

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, von Unternehmen der IT und Medizintechnik sowie von Verbänden und weiteren Institutionen aus dem Krankenhaus- und Gesundheitswesen, insbesondere Verantwortliche für Digitalisierung, Informationstechnik und Informationssicherheit

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19.10.2023 - Online

Ort: Online

Online-Training

09:30 Uhr - 16:30 Uhr

Veranstaltung findet statt

Veranstaltungs-Nr. 6909

An diesem Termin referieren:

 Markus  Holzbrecher-Morys
Markus Holzbrecher-Morys
Geschäfts­be­reichs­leiter, Geschäfts­be­reich III Digita­li­sierung und eHealth, Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft e.V., Berlin
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Nach dem Studium der Informatik mit dem Schwerpunkt Medizin/Neuroinformatik forschte Herr Holzbrecher-Morys im Bereich Pattern Recognition und Biosignalanalyse und wechselte 2008 zur Deutschen Krankenhausgesellschaft in den heutigen Geschäftsbereich Digitalisierung und eHealth, den er ab 2017 zunächst stellvertretend und seit 2020 als Geschäftsbereichsleiter verantwortet.

Für das DKI ist Herr Holzbrecher-Morys als Referent seit 2018 tätig. Seine Themenschwerpunkte liegen im Bereich Digitalisierung, insbesondere Digitalisierungsstrategien, elektronische Datenübermittlungsverfahren (z.B. § 301-Verfahren), Telematikinfrastruktur, technischer Datenschutz sowie Fragen rund um das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG).

Einen besonderen Schwerpunkt seiner Arbeit bildet der Bereich Informationssicherheit im Krankenhaus. Herr Holzbrecher-Morys ist seit 2015 Sprecher des Branchenarbeitskreises „Medizinische Versorgung“ im UP KRITIS und verantwortet die Herausgabe des Branchenspezifischen Sicherheitsstandards für die Branche „Medizinische Versorgung“ durch die DKG.

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