Webinar: Ambulante Abrechnung in der Notfall­ver­sorgung nach dem EBM

Ambulante Leistungen und MVZ

Webinar: Ambulante Abrechnung in der Notfallversorgung nach dem EBM

Ambulante Leistungen und MVZ

Über die Veranstaltung

Die Abrechnung der ambulanten Notfallvergütung im EBM folgt komplexen Regeln. Daraus resultierende Unsicherheiten können zu Konflikten mit den Kassenärztlichen Vereinigungen führen. Die Abrechnungsregeln sicher anzuwenden, hilft Ihnen, Konfliktpotenzial zu reduzieren und Ihre Erlösansprüche durchzusetzen.

Ihr Nutzen

  • Sie lernen die zentralen Abrechnungsvorschriften und Gebührenordnungspositionen für die ambulante Notfallbehandlung im EBM kennen.
  • Sie erfahren, worauf Sie bei der Leistungsdokumentation achten müssen und wie Sie auf abweichende Honorarbescheide der KV reagieren sollten.
  • Sie erhalten einen Überblick über die Abgrenzung zwischen ambulanter Notfallbehandlung und vermittelten Akutfällen der Terminservicestellen.

Inhalt

  • Ausdifferenzierung der Notfallvergütung im EBM
  • Zentrale Abrechnungsvorschriften, Bestimmungen und Gebührenordnungspositionen
  • Zuschlagsziffern im ambulanten Notfall
  • Dokumentation der Notfallleistungen
  • Ambulanter Akutfall und ambulanter Notfall
  • Überprüfung der Honorarbescheide (Widerspruchsverfahren)
  • Rechtsprechung zur Abrechnung von Notfallleistungen
  • Künftige Entwicklung der Notfallvergütung im EBM sowie der Versorgungsstrukturen

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus der Patientenverwaltung und der Abrechnung, sowie von externen Abrechnungsstellen

Alle Termine

06.06.2023 - Online

Ort: Online

Online-Training

09:00 Uhr - 14:00 Uhr

Veranstaltung findet statt

Veranstaltungs-Nr. 6496

An diesem Termin referieren:

 Alexander Krebs-Müllenberg
Alexander Krebs-Müllenberg
Dipl.-Soz.-Wissen­schaftler, Referent, Geschäfts­be­reich II Finan­zierung und Versor­gungs­planung, Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft e.V., Berlin
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Alexander Krebs-Müllenberg ist seit 2012 Referent im Geschäftsbereich Finanzierung und Versorgungsplanung der DKG und mit ambulanten Versorgungsstrukturen an Krankenhäusern befasst. Er ist Krankenpfleger und Diplom-Sozialwissenschaftler.

Herr Krebs-Müllenberg hat aufgrund seines pflegerischen Profils mehr als zehn Jahre Erfahrungen in (stationären) klinischen Abläufen und Strukturen, aber auch umfassende Kenntnisse ambulanter Versorgungsstrukturen: Seine Laufbahn führte ihn vom Krankenhausbereich in die gesetzliche Krankenversicherung, wo er sich mit den ambulanten Versorgungsmöglichkeiten von Krankenhäusern als auch deren Leistungsvergütung und -abrechnung auseinandergesetzt hat. Ergänzend hat er seinen Fokus auf den Datenaustausch zwischen Krankenhaus und Krankenkassen gerichtet.

Daran schließt sich die Tätigkeit bei der DKG an, in welcher er inhaltlich die ambulanten Versorgungsstrukturen der Krankenhäuser sowie deren Leistungsvergütung betreut. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind dabei insbesondere die Finanzierung und Abrechnung in den Bereichen AOP, spezielle sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V, ASV und ambulanter Notfallleistungen sowie krankenhausspezifischer Nebenkostentarife. Auch ist er in der Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Bedarfsplanung involviert.

Die ambulante Leistungserbringung an Krankenhäusern sowie deren Vergütung sind Herrn Krebs-Müllenberg ebenso vertraut wie sektorenübergreifende Fragestellungen zur Planung ärztlicher Kapazitäten und des Datenaustauschs.


Jasmin Hommel
Jasmin Hommel
Rechts­an­wältin (Syndi­kus­rechts­an­wältin), MBA, seit 15.08.2022: Stabs­telle Recht, IQTIG Institut für Quali­täts­si­cherung und Trans­parenz im Gesund­heits­wesen, Berlin, zuvor: Referentin, Justi­ziariat, Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft e.V., Berlin
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Jasmin Hommel ist Syndikusrechtsanwältin und bekleidet seit 15.08.2022 die Stabstelle Recht beim IQTIG Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen, Berlin.

Zuvor war Frau Hommel als Referentin in der Rechtsabteilung der DKG tätig.

Sie ist langjährig im Bereich des Medizin- und Krankenhausrechts engagiert.

Ihre Laufbahn begann sie als Rechtsanwältin, spezialisiert auf Vertragsarzt- und Kassenarztrecht, wo sie sich bereits umfassend mit Fragen der ambulanten Leistungserbringung und Abrechnung nach dem EBM beschäftigte.

Daran anschließend war sie 12 Jahre als Syndikusrechtsanwältin und Abteilungsleitung in der Verwaltung eines großen Klinikverbundes tätig. Dabei war sie insbesondere auch für die Aufnahmen der Rettungsstellen zuständig, weswegen sie über ein umfassendes fachliches Wissen im Bereich der Erbringung und Abrechnung von Notfallleistungen verfügt. Berufsbegleitend absolvierte sie den Studiengang "MBA Health Care Management" an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin.

26.09.2023 - Online

Ort: Online

Online-Training

09:00 Uhr - 14:00 Uhr

Veranstaltungs-Nr. 6866

An diesem Termin referieren:

 Alexander Krebs-Müllenberg
Alexander Krebs-Müllenberg
Dipl.-Soz.-Wissen­schaftler, Referent, Geschäfts­be­reich II Finan­zierung und Versor­gungs­planung, Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft e.V., Berlin
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Alexander Krebs-Müllenberg ist seit 2012 Referent im Geschäftsbereich Finanzierung und Versorgungsplanung der DKG und mit ambulanten Versorgungsstrukturen an Krankenhäusern befasst. Er ist Krankenpfleger und Diplom-Sozialwissenschaftler.

Herr Krebs-Müllenberg hat aufgrund seines pflegerischen Profils mehr als zehn Jahre Erfahrungen in (stationären) klinischen Abläufen und Strukturen, aber auch umfassende Kenntnisse ambulanter Versorgungsstrukturen: Seine Laufbahn führte ihn vom Krankenhausbereich in die gesetzliche Krankenversicherung, wo er sich mit den ambulanten Versorgungsmöglichkeiten von Krankenhäusern als auch deren Leistungsvergütung und -abrechnung auseinandergesetzt hat. Ergänzend hat er seinen Fokus auf den Datenaustausch zwischen Krankenhaus und Krankenkassen gerichtet.

Daran schließt sich die Tätigkeit bei der DKG an, in welcher er inhaltlich die ambulanten Versorgungsstrukturen der Krankenhäuser sowie deren Leistungsvergütung betreut. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind dabei insbesondere die Finanzierung und Abrechnung in den Bereichen AOP, spezielle sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V, ASV und ambulanter Notfallleistungen sowie krankenhausspezifischer Nebenkostentarife. Auch ist er in der Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Bedarfsplanung involviert.

Die ambulante Leistungserbringung an Krankenhäusern sowie deren Vergütung sind Herrn Krebs-Müllenberg ebenso vertraut wie sektorenübergreifende Fragestellungen zur Planung ärztlicher Kapazitäten und des Datenaustauschs.


Dorothee Neubert
Referentin, Rechts­ab­teilung, Geschäfts­be­reich Zentrale Aufgaben, Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft e.V., Berlin

20.11.2023 - Online

Ort: Online

Online-Training

09:00 Uhr - 14:00 Uhr

Veranstaltungs-Nr. 6867

An diesem Termin referieren:

 Alexander Krebs-Müllenberg
Alexander Krebs-Müllenberg
Dipl.-Soz.-Wissen­schaftler, Referent, Geschäfts­be­reich II Finan­zierung und Versor­gungs­planung, Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft e.V., Berlin
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Alexander Krebs-Müllenberg ist seit 2012 Referent im Geschäftsbereich Finanzierung und Versorgungsplanung der DKG und mit ambulanten Versorgungsstrukturen an Krankenhäusern befasst. Er ist Krankenpfleger und Diplom-Sozialwissenschaftler.

Herr Krebs-Müllenberg hat aufgrund seines pflegerischen Profils mehr als zehn Jahre Erfahrungen in (stationären) klinischen Abläufen und Strukturen, aber auch umfassende Kenntnisse ambulanter Versorgungsstrukturen: Seine Laufbahn führte ihn vom Krankenhausbereich in die gesetzliche Krankenversicherung, wo er sich mit den ambulanten Versorgungsmöglichkeiten von Krankenhäusern als auch deren Leistungsvergütung und -abrechnung auseinandergesetzt hat. Ergänzend hat er seinen Fokus auf den Datenaustausch zwischen Krankenhaus und Krankenkassen gerichtet.

Daran schließt sich die Tätigkeit bei der DKG an, in welcher er inhaltlich die ambulanten Versorgungsstrukturen der Krankenhäuser sowie deren Leistungsvergütung betreut. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind dabei insbesondere die Finanzierung und Abrechnung in den Bereichen AOP, spezielle sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V, ASV und ambulanter Notfallleistungen sowie krankenhausspezifischer Nebenkostentarife. Auch ist er in der Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Bedarfsplanung involviert.

Die ambulante Leistungserbringung an Krankenhäusern sowie deren Vergütung sind Herrn Krebs-Müllenberg ebenso vertraut wie sektorenübergreifende Fragestellungen zur Planung ärztlicher Kapazitäten und des Datenaustauschs.


Dorothee Neubert
Referentin, Rechts­ab­teilung, Geschäfts­be­reich Zentrale Aufgaben, Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft e.V., Berlin
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