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Ort: Online
Online-Training
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Veranstaltungs-Nr. 6869
Dr. Claudia Mareck ist Fachanwältin für Medizinrecht und berät seit über 15 Jahren bundesweit Krankenhäuser im Medizin- und Kartellrecht. Aufgrund ihrer fundierten Branchenerfahrung durch Tätigkeit in verschiedenen medizinrechtlichen Kanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bildet das Krankenhausrecht einen Schwerpunkt. Im Rahmen der Schnittstellen zum ambulanten Sektor ist das Vertragsarztrecht weiterer Fokus, insbesondere bei Gründung und Betrieb Medizinischer Versorgungszentren, der Übernahme von Vertragsarztpraxen nebst gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Gesichtspunkten. Die zahlreichen krankenhausrechtlichen Mandate und die vor dem Bundeskartellamt und dem Bundesministerium für Wirtschaft geführten Verfahren haben ihr Verständnis für die unterschiedlichen behördlichen Sichtweisen geprägt. Die Anforderungen der Krankenhausplanungs- und -finanzierungsbehörden einerseits sowie des Bundeskartellamts andererseits bringt sie in Einklang. Dies gilt sowohl bei der Anmeldung von Krankenhausfusionen, der Beantragung einer Ministererlaubnis als auch bei der Gestaltung von Krankenhauskooperationen.
Dr. Claudia Mareck promovierte zum Thema Kartellrechtliche Fusionskontrolle im Krankenhausmarkt, veröffentlicht regelmäßig zu ihren Beratungsschwerpunkten und lehrt zum Kartell- und Vergaberecht im Gesundheitswesen sowie zu E-Health und Telemedizin.
Ort: Online
Online-Training
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Veranstaltungs-Nr. 6870
Dr. Claudia Mareck ist Fachanwältin für Medizinrecht und berät seit über 15 Jahren bundesweit Krankenhäuser im Medizin- und Kartellrecht. Aufgrund ihrer fundierten Branchenerfahrung durch Tätigkeit in verschiedenen medizinrechtlichen Kanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bildet das Krankenhausrecht einen Schwerpunkt. Im Rahmen der Schnittstellen zum ambulanten Sektor ist das Vertragsarztrecht weiterer Fokus, insbesondere bei Gründung und Betrieb Medizinischer Versorgungszentren, der Übernahme von Vertragsarztpraxen nebst gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Gesichtspunkten. Die zahlreichen krankenhausrechtlichen Mandate und die vor dem Bundeskartellamt und dem Bundesministerium für Wirtschaft geführten Verfahren haben ihr Verständnis für die unterschiedlichen behördlichen Sichtweisen geprägt. Die Anforderungen der Krankenhausplanungs- und -finanzierungsbehörden einerseits sowie des Bundeskartellamts andererseits bringt sie in Einklang. Dies gilt sowohl bei der Anmeldung von Krankenhausfusionen, der Beantragung einer Ministererlaubnis als auch bei der Gestaltung von Krankenhauskooperationen.
Dr. Claudia Mareck promovierte zum Thema Kartellrechtliche Fusionskontrolle im Krankenhausmarkt, veröffentlicht regelmäßig zu ihren Beratungsschwerpunkten und lehrt zum Kartell- und Vergaberecht im Gesundheitswesen sowie zu E-Health und Telemedizin.
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