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Umsetzung der PPP-RL für ärztliches, pflegerisches und therapeutisches Personal
Psychiatrie
Über die Veranstaltung
Seit dem 1.1.2020 sind nach der G-BA-Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) alle psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken verpflichtet, eine Mindestpersonalausstattung nachzuweisen. Im Rahmen der Budgetverhandlung muss der erforderliche Personalbedarf berechnet und durchgesetzt werden. Durch umfangreiche Dokumentation ist der Personalbestand nachzuweisen. Eine Nichteinhaltung hat weitreichende Konsequenzen für die Leistungserbringung und die finanzielle Ausstattung der Kliniken.
Ihr Nutzen
In diesem speziell für ärztliches, pflegerisches und therapeutisches Personal aufbereiteten Seminar
- lernen Sie die PPP-Richtlinie inkl. aktueller Beschlüsse zur Anpassung kennen,
- erhalten Sie methodisches, im Klinikalltag erprobtes Wissen, Praxistipps und erfolgreiche Lösungen zur Berechnung des Mindestpersonalbedarfs sowie des Nachweises des IST-Personalbestands,
- lernen Sie die entscheidenden Mechanismen zur Durchsetzung des erforderlichen Personalbedarfs in den Budgetverhandlungen kennen.
Inhalt
- Inhalte und Tragende Gründe der PPP-RL
- Einstufungskriterien von Patienten in die Behandlungsbereiche und deren Dokumentation
- Berechnung des Mindestpersonalaufwands
- Herleitung des nachzuweisenden Personals der PPP-RL Berufsgruppen im IST
- Anrechnungsmöglichkeiten von Nicht-PPP-RL-Berufsgruppen
- Controlling des Personalbedarfs und Dienstplangestaltung
- Fristen und Dokumentationsvorschriften
- Einbringung des erforderlichen Personalbedarfs in die Budgetverhandlungen
- Strategische Aspekte der Personalsteuerung und -entwicklung unter Berücksichtigung der PPP-RL
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende aus psychiatrischen Einrichtungen oder Fachabteilungen, insbesondere aus den Bereichen Ärztlicher Dienst, Pflegedienst oder Therapeutische Dienste mit Berührungspunkten zur PPP-RL