Online-Teilnahme: Pflicht zur persön­lichen Leistung­s­er­bringung durch leitende Kranken­haus­ärzte

Strategie und Recht

Online-Teilnahme: Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung durch leitende Krankenhausärzte

Strategie und Recht

Über die Veranstaltung

Die dem leitenden Krankenhausarzt übertragenen Aufgaben sind vielfältig. Sie reichen neben der originären Abteilungsverantwortlichkeit über die Fähigkeit zur teamorientierten Führung, grundlegenden ökonomischen Kenntnissen bis hin zum Verständnis der seine Tätigkeit prägenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Zu diesen Bedingungen gehört maßgeblich das Wissen rund um die persönliche Leistungserbringung, sowohl wahlärztlicher Leistungen als auch der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen von Ermächtigungen.

Ihr Nutzen

  • Das Seminar vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse rund um das Thema Abrechnung wahlärztlicher Leistungen und den damit einhergehenden Pflichten zur persönlichen Leistungserbringung.
  • Sie erfahren, was Sie zur persönlichen Leistungserbringung bei der Abrechnung beachten müssen.
  • Sie lernen, warum die persönliche Leistungserbringung ein eigenständiges Compliance-Thema ist.

Inhalt

  • Formelle Anforderungen an eine Wahlleistungsvereinbarung
  • Kernleistungen des leitenden Krankenhausarztes differenziert nach Fachgebieten
  • Behandlung von Notfallpatienten als Wahlleistungspatienten (der geschäftsunfähige Patient)
  • Delegation wahlärztlicher Leistungen, Stellvertreterabreden, vorhersehbare Verhinderung des Wahlarztes in Notfällen, Zulässigkeit der "Dauerstellvertretung", Individualvereinbarungen und deren Zulässigkeit
  • Einbeziehung Dritter in die Wahlleistungskette
  • Ermächtigte vertragsärztliche Tätigkeit des leitenden Krankenhausarztes
  • Haftung des Krankenhauses und des leitenden Krankenhausarztes bei Verstößen gegen Pflichten der persönlichen Leistungserbringung
  • Abrechnung und persönliche Leistungserbringung als Compliance-Thema

Zielgruppe

Leitende Krankenhausärzte, Geschäftsführer und Mitarbeiter der Verwaltung von Krankenhäusern, insbesondere aus dem Patientenmanagement und der Rechtsabteilung

Alle Termine

02.05.2023 - Online

Ort: Online

Online-Training

09:15 Uhr - 16:45 Uhr

Veranstaltungs-Nr. 6370

An diesem Termin referieren:

RA Prof. Dr. jur. Martin Spaetgens
RA Prof. Dr. jur. Martin Spaetgens
Rechts­anwalt, Fachanwalt für Medizin-, Arbeits-, Handels- und Gesell­schafts­recht, SPAETGENS RECHTS­AN­WÄLTE PartGmbH, Trier
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Prof. Dr. Martin Spaetgens ist Fachanwalt für Medizin-, Arbeits- und Handels- und Gesellschaftsrecht.
Seit 2006 ist Herr Prof. Dr. Spaetgens Mitglied im Fachausschuss für Medizinrecht der Rheinland-Pfälzischen RA-Kammern und seit 2014 unparteiisches Mitglied im Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz gemäß § 89 SBG V, in der Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz und bei den Landesverbänden der Krankenkassen.
Umfangreiche Vortragstätigkeit zum Vertragsarzt- und Krankenhausrecht werden von ihm wahrgenommen.
2018 erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgang „Compliance Officer“. Die Professor an der Hochschule Kaiserslautern für Zivilrecht, insbesondere Arbeits- und Gesellschaftsrecht mit dem Schwerpunkt Compliance hat Herr Prof. Dr. Spaetgens seit 2018 inne. Außerdem ist er seit 2019 Geschäftsführer der Beratungsgesellschaft „Med Compliance“.


Prof. Dr. Dr. Thomas Ufer
Prof. Dr. Dr. Thomas Ufer
Rechts­anwalt, Arzt, Fachanwalt für Medizin­recht, Partner der Kanzlei Causa­Con­cilio Rechts­an­wälte, Hamburg, Geschäfts­führer, MedCom­p­liance GmbH, einer auf die Compliance-Beratung von Leistung­s­er­bringern im Gesund­heits­wesen spezia­li­sierten Beratungs­ge­sell­schaft
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Prof. Dr. Dr. Ufer ist – nach Studien von Medizin und Rechtswissenschaften nebst jeweiliger Promotion – seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit ausschließlich im Medizinrecht tätig und dabei auf die Beratung von Leistungsbringern im Gesundheitswesen spezialisiert. Ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt hierbei auf der Beratung von Krankenhausträgern zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben als Präventivmaßnahme insbesondere zur Vermeidung von Honorarausfällen, aber auch etwaiger status-, disziplinar- und/oder strafrechtlicher Weiterungen.

Für jeden etwas dabei

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Von Grundlagen über fachspezifische Themen bis hin zu zukunftsorientierten Konferenzen.

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