Für jeden etwas dabei
Von Grundlagen über fachspezifische Themen bis hin zu zukunftsorientierten Konferenzen.
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Ort: Online
Online-Training
09:30 Uhr - 17:00 Uhr
Veranstaltungs-Nr. 6837
Sven Kohlrusch ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und berät seit Jahren in der Kanzlei Bregenhorn-Wendland Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung von Akutkrankenhäusern im Bereich der Kostenträgerstreitigkeiten. Nach Maßgabe der aktuellen Rechtsprechung berät er seine Mandanten und bietet eine qualifizierte (außer)gerichtliche individuelle Interessenvertretung.
In der gesamten Zeit der anwaltlichen Tätigkeit ist er, unter anderem für das DKI, als Referent insbesondere auf dem Gebiet der fehlenden Krankenversicherung bzw. der Probleme der Abrechnung bei nicht versicherten Patienten tätig.
Ulrike Hildebrand ist als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht in der Kanzlei Bregenhorn-Wendland & Partner tätig. Als Fachanwältin für Medizinrecht berät Frau Hildebrand bundesweit Akutkrankenhäuser in sämtlichen Bereichen des Krankenhausrechts, insbesondere im Bereich der Kostenträgerstreitigkeiten mit privaten und gesetzlichen Krankenkassen. Ein Themenschwerpunkt von Frau Hildebrand ist die Kostensicherung bei Patienten ohne Krankenversicherung, insbesondere die Beratung im Bereich der Auffangpflichtversicherung und der obligatorischen Anschlussversicherung. Unter ständiger Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung bietet Frau Hildebrand neben der klassischen Prozessführung eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung. Diese beinhaltet zusätzlich zu der Korrespondenz mit den Kostenträgern die Weitergabe von konkreten Handlungsempfehlungen bei einzelnen Abrechnungsfragen.
Ort: Online
Online-Training
09:15 Uhr - 16:45 Uhr
Veranstaltungs-Nr. 6838
Sven Kohlrusch ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und berät seit Jahren in der Kanzlei Bregenhorn-Wendland Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung von Akutkrankenhäusern im Bereich der Kostenträgerstreitigkeiten. Nach Maßgabe der aktuellen Rechtsprechung berät er seine Mandanten und bietet eine qualifizierte (außer)gerichtliche individuelle Interessenvertretung.
In der gesamten Zeit der anwaltlichen Tätigkeit ist er, unter anderem für das DKI, als Referent insbesondere auf dem Gebiet der fehlenden Krankenversicherung bzw. der Probleme der Abrechnung bei nicht versicherten Patienten tätig.
Ulrike Hildebrand ist als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht in der Kanzlei Bregenhorn-Wendland & Partner tätig. Als Fachanwältin für Medizinrecht berät Frau Hildebrand bundesweit Akutkrankenhäuser in sämtlichen Bereichen des Krankenhausrechts, insbesondere im Bereich der Kostenträgerstreitigkeiten mit privaten und gesetzlichen Krankenkassen. Ein Themenschwerpunkt von Frau Hildebrand ist die Kostensicherung bei Patienten ohne Krankenversicherung, insbesondere die Beratung im Bereich der Auffangpflichtversicherung und der obligatorischen Anschlussversicherung. Unter ständiger Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung bietet Frau Hildebrand neben der klassischen Prozessführung eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung. Diese beinhaltet zusätzlich zu der Korrespondenz mit den Kostenträgern die Weitergabe von konkreten Handlungsempfehlungen bei einzelnen Abrechnungsfragen.
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