Online-Teilnahme: Kosten­si­cherung bei Patienten ohne Kranken­ver­si­cherung

Dokumen­tation, Kodierung, Abrechnung

Online-Teilnahme: Kostensicherung bei Patienten ohne Krankenversicherung

Dokumentation, Kodierung, Abrechnung

Über die Veranstaltung

Trotz Einführung des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V durch das GKV-WSG lehnen zahlreiche Krankenkassen nach wie vor die Durchführung der Auffangpflichtversicherung ab und verkennen diesbezüglich die gesetzlichen Vorgaben. Auch bei der Aufnahme von Patient*innen, die nicht in die Pflichtversicherung fallen, wie EU-Bürger*innen oder Asylbewerber*innen, herrscht teilweise noch eine große Rechtsunsicherheit. Gegenüber welchem Kostenträger kann eine Abrechnung erfolgen und welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu beachten? Erfahren Sie in diesem Seminar, welche konkreten Handlungsmöglichkeiten Sie haben und wie Sie als Leistungserbringer nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben!

Ihr Nutzen

  • Sie lernen anhand aktueller Rechtsprechung die Rechtslage kennen und erfahren Ihre Möglichkeiten zur Kostensicherung bei nicht krankenversicherten Patient*innen.
  • Sie erhalten praxisorientierte Hilfestellungen, wie Sie an Ihr Geld kommen.
  • Profitieren Sie ganz besonders von zahlreichen Fallbeispielen, Checklisten für Ihre tägliche Arbeit und der Klärung Ihrer individuellen Abrechnungsfälle!

Inhalt

  • Einführung in die Pflichtversicherung
  • Kostenerstattung
    • durch den Sozialhilfeträger
    • im Rahmen der Nothilfe
    • bei Obdachlosen
    • bei JVA-Insass*innen
    • bei EU-Bürger*innnen
    • bei Asylbewerber*innen
    • bei Personen ohne Papiere
Melden Sie Ihre individuellen Wünsche und Fragen bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin an. Fax-Nr.: 0211 47051-19 oder E-Mail: seminar@dki.de

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus der Patientenverwaltung und der Rechtsabteilung

Alle Termine

18.10.2023 - Online

Ort: Online

Online-Training

09:30 Uhr - 17:00 Uhr

Veranstaltungs-Nr. 6837

An diesem Termin referieren:

Sven Kohlrusch
Sven Kohlrusch
Rechts­anwalt, Fachanwalt für Medizin­recht, Bregenhorn-Wendland Rechts­an­walts­so­zietät GbR, Magdeburg
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Sven Kohlrusch ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und berät seit Jahren in der Kanzlei Bregenhorn-Wendland Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung von Akutkrankenhäusern im Bereich der Kostenträgerstreitigkeiten. Nach Maßgabe der aktuellen Rechtsprechung berät er seine Mandanten und bietet eine qualifizierte (außer)gerichtliche individuelle Interessenvertretung.

In der gesamten Zeit der anwaltlichen Tätigkeit ist er, unter anderem für das DKI, als Referent insbesondere auf dem Gebiet der fehlenden Krankenversicherung bzw. der Probleme der Abrechnung bei nicht versicherten Patienten tätig.


Ulrike Hildebrand
Ulrike Hildebrand
Rechts­an­wältin, Fachan­wältin für Medizin­recht, Bregenhorn-Wendland & Partner Rechts­an­wälte mbB, Düsseldorf
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Ulrike Hildebrand ist als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht in der Kanzlei Bregenhorn-Wendland & Partner tätig. Als Fachanwältin für Medizinrecht berät Frau Hildebrand bundesweit Akutkrankenhäuser in sämtlichen Bereichen des Krankenhausrechts, insbesondere im Bereich der Kostenträgerstreitigkeiten mit privaten und gesetzlichen Krankenkassen. Ein Themenschwerpunkt von Frau Hildebrand ist die Kostensicherung bei Patienten ohne Krankenversicherung, insbesondere die Beratung im Bereich der Auffangpflichtversicherung und der obligatorischen Anschlussversicherung. Unter ständiger Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung bietet Frau Hildebrand neben der klassischen Prozessführung eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung. Diese beinhaltet zusätzlich zu der Korrespondenz mit den Kostenträgern die Weitergabe von konkreten Handlungsempfehlungen bei einzelnen Abrechnungsfragen.

17.11.2023 - Online

Ort: Online

Online-Training

09:15 Uhr - 16:45 Uhr

Veranstaltungs-Nr. 6838

An diesem Termin referieren:

Sven Kohlrusch
Sven Kohlrusch
Rechts­anwalt, Fachanwalt für Medizin­recht, Bregenhorn-Wendland Rechts­an­walts­so­zietät GbR, Magdeburg
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Sven Kohlrusch ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und berät seit Jahren in der Kanzlei Bregenhorn-Wendland Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung von Akutkrankenhäusern im Bereich der Kostenträgerstreitigkeiten. Nach Maßgabe der aktuellen Rechtsprechung berät er seine Mandanten und bietet eine qualifizierte (außer)gerichtliche individuelle Interessenvertretung.

In der gesamten Zeit der anwaltlichen Tätigkeit ist er, unter anderem für das DKI, als Referent insbesondere auf dem Gebiet der fehlenden Krankenversicherung bzw. der Probleme der Abrechnung bei nicht versicherten Patienten tätig.


Ulrike Hildebrand
Ulrike Hildebrand
Rechts­an­wältin, Fachan­wältin für Medizin­recht, Bregenhorn-Wendland & Partner Rechts­an­wälte mbB, Düsseldorf
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Ulrike Hildebrand ist als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht in der Kanzlei Bregenhorn-Wendland & Partner tätig. Als Fachanwältin für Medizinrecht berät Frau Hildebrand bundesweit Akutkrankenhäuser in sämtlichen Bereichen des Krankenhausrechts, insbesondere im Bereich der Kostenträgerstreitigkeiten mit privaten und gesetzlichen Krankenkassen. Ein Themenschwerpunkt von Frau Hildebrand ist die Kostensicherung bei Patienten ohne Krankenversicherung, insbesondere die Beratung im Bereich der Auffangpflichtversicherung und der obligatorischen Anschlussversicherung. Unter ständiger Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung bietet Frau Hildebrand neben der klassischen Prozessführung eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung. Diese beinhaltet zusätzlich zu der Korrespondenz mit den Kostenträgern die Weitergabe von konkreten Handlungsempfehlungen bei einzelnen Abrechnungsfragen.

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