Kosten­si­cherung bei Patienten ohne Kranken­ver­si­cherung

Dokumen­tation, Kodierung, Abrechnung

Kostensicherung bei Patienten ohne Krankenversicherung

Dokumentation, Kodierung, Abrechnung

Über die Veranstaltung

Trotz Einführung des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V durch das GKV-WSG lehnen zahlreiche Krankenkassen nach wie vor die Durchführung der Auffangpflichtversicherung ab und verkennen diesbezüglich die gesetzlichen Vorgaben. Auch bei der Aufnahme von Patienten, die nicht in die Pflichtversicherung fallen, wie EU-Bürger oder Asylbewerber, herrscht teilweise noch eine große Rechtsunsicherheit. Gegenüber welchem Kostenträger kann eine Abrechnung erfolgen und welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu beachten? Erfahren Sie in diesem Seminar, welche konkreten Handlungsmöglichkeiten Sie haben und wie Sie als Leistungserbringer nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben!

Ihr Nutzen

  • Sie lernen anhand aktueller Rechtsprechung die Rechtslage kennen und erfahren Ihre Möglichkeiten zur Kostensicherung bei nicht krankenversicherten Patienten.
  • Sie erhalten praxisorientierte Hilfestellungen, wie Sie an Ihr Geld kommen.
  • Profitieren Sie ganz besonders von zahlreichen Fallbeispielen, Checklisten für Ihre tägliche Arbeit und der Klärung Ihrer individuellen Abrechnungsfälle!

Inhalt

  • Einführung in die Pflichtversicherung
  • Kostenerstattung
    • durch den Sozialhilfeträger
    • im Rahmen der Nothilfe
    • bei Obdachlosen
    • bei JVA-Insassen
    • bei EU-Bürgern
    • bei Asylbewerbern
    • bei Personen ohne Papiere
Melden Sie Ihre individuellen Wünsche und Fragen bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin an. Fax-Nr.: 0211 47051-19 oder E-Mail: seminar@dki.de

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus der Patientenverwaltung und der Rechtsabteilung

Alle Termine

31.05.2023 - Düsseldorf

Ort: Düsseldorf

Lindner Congress Hotel

09:30 Uhr - 17:00 Uhr

Veranstaltungs-Nr. 5223

An diesem Termin referieren:

Sven Kohlrusch
Sven Kohlrusch
Rechts­anwalt, Fachanwalt für Medizin­recht, Bregenhorn-Wendland Rechts­an­walts­so­zietät GbR, Magdeburg

Ulrike Hildebrand
Ulrike Hildebrand
Rechts­an­wältin, Fachan­wältin für Medizin­recht, Bregenhorn-Wendland Rechts­an­walts­so­zietät GbR, Düsseldorf
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Ulrike Hildebrand ist als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht in der Kanzlei Zimmer, Bregenhorn & Wendland tätig. Als Fachanwältin für Medizinrecht berät Frau Hildebrand bundesweit Akutkrankenhäuser in sämtlichen Bereichen des Krankenhausrechts, insbesondere im Bereich der Kostenträgerstreitigkeiten mit privaten und gesetzlichen Krankenkassen. Ein Themenschwerpunkt von Frau Hildebrand ist die Kostensicherung bei Patienten ohne Krankenversicherung, insbesondere das aktuelle Thema der medizinischen Versorgung von Asylbewerbern. Unter ständiger Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung bietet Frau Hildebrand neben der klassischen Prozessführung eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung. Diese beinhaltet zusätzlich zu der Korrespondenz mit den Kostenträgern die Weitergabe von konkreten Handlungsempfehlungen bei einzelnen Abrechnungsfragen.

Unsere Kunden meinen:

"Alles in allem eine sehr gelungene Veranstaltung"
"Praxisbezug"
"Vor-Ort-Erklärung von Einzelfragen"
"Die Ausführlichkeit und Aktualität"
"Auf Fragen der Teilnehmer wurde hervorragend eingegangen."
"Fachliche Kompetenz der Referentinnen"
Für jeden etwas dabei

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Von Grundlagen über fachspezifische Themen bis hin zu zukunftsorientierten Konferenzen.

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0211/ 47051-16

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