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Kooperationsverträge im Gesundheitswesen rechtssicher gestalten
Strategie und Recht
Über die Veranstaltung
Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, kurz Antikorruptionsgesetz,
führt bei Kooperationsverträgen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten, aber auch anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen und Industrieunternehmen noch immer zu erheblichen
Unsicherheiten im Klinikalltag. Was beinhalten die Korruptionsregelungen der
§§ 299a ff. StGB? Welche Risiken und Auswirkungen haben diese für das
Krankenhaus und die handelnden Personen? In diesem Seminar erhalten Sie
Antworten auf diese und viele damit zusammenhängende Fragestellungen.
Ihr Nutzen
- Sie erhalten aktuelles Wissen zu den Grundlagen der
vertraglichen Ausgestaltung von Kooperationen im
Gesundheitswesen.
- Nutzen Sie dieses praxisnahe Seminar, um die relevanten
Fragen und Szenarien mit dem Ziel einer
rechtssicheren Vertragsgestaltung zu klären.
- Im Teilnehmerkreis diskutieren und erarbeiten Sie
gemeinsam praxisnahe Lösungen für Ihre bestehenden
und neuen Kooperationsverträge.
Inhalt
- Welche Kooperationen von Krankenhäusern mit
niedergelassenen Ärzten, MVZ und anderen Leistungserbringern
im Gesundheitswesen sind sinnvoll und
zulässig?
- Was ist bei Kooperationen mit Industrieunternehmen
zu beachten?
- Wie können Kooperationsverträge rechtssicher gestaltet
werden?
- Welche rechtlichen Vorgaben und Compliance-Anforderungen sind zu berücksichtigen? Wie können
Korruptionsrisiken weitgehend vermieden werden?
- Woran orientieren sich Leistung und Gegenleistung?
Welche Vergütung ist möglich und angemessen?
- Wie sollte in Anbetracht der verschärften Gesetzeslage
mit langjährig bestehenden Kooperationsverträgen
umgegangen werden?
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeiter von Krankenhäusern
und anderen Gesundheitseinrichtungen, insbesondere
aus dem Finanzwesen, der Rechtsabteilung und dem
Compliance-Management