neu
Kartell- und Beihilferecht im Gesundheitswesen
Strategie und Recht
Über die Veranstaltung
Das Kartellrecht ist in vielen Bereichen des Gesundheitswesens relevant. Es ist bei der Ausgestaltung von Verträgen mit Lieferanten zu beachten, es enthält Vorgaben für Kooperationen von Gesundheitseinrichtungen und ist entscheidend für die Zulässigkeit von Fusionen.
Finanzielle Zuwendungen des Staates an Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft, die vor allem in Gestalt von Defizitausgleichen zusätzlich neben der dualen Krankenhausfinanzierung gewährt werden, geraten zunehmend in den Blickpunkt des EU-Beihilferechts.
Ihr Nutzen
Sie erhalten einen aktuellen und praxisnahen Überblick
über
- das Kartellrecht im Gesundheitswesen,
- die Vorgaben des EU-Beihilferechts für die Finanzierung
von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft.
Nach dem Seminar können Sie kartellrechtliche Risiken
einschätzen, die Zulässigkeit von Kooperationen und
Fusionen bewerten und beihilferechtlich bedingten
Handlungsbedarf erkennen.
Inhalt
- Grundzüge des deutschen und EU-Kartellrechts
- Anwendungsbereich des Kartellrechts im Gesundheitswesen auf die gesetzliche Krankenversicherung, auf Krankenhäuser, auf Medizinproduktehersteller und
Pharmaunternehmen sowie auf Apotheker
- Kartellrechtskonforme Ausgestaltung von Lieferbeziehungen mit Medizinprodukte- und Pharmaunternehmen
- Zulässigkeit der Kooperation von Krankenhäusern
- Krankenhausfusionen
- Bedeutung der Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts im Bereich des Krankenhauswesens
- Grundzüge des EU-Beihilferechts
- Anwendbarkeit des EU-Beihilferechts auf Krankenhäuser
- Vorgaben des EU-Beihilferechts für die Finanzierung von Krankenhäusern öffentlicher Träger
- Handlungsoptionen bei Verstößen gegen das EU-Beihilferecht
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeiter von Gesundheitseinrichtungen,
insbesondere aus der Rechtsabteilung,
der Unternehmensentwicklung und dem Einkauf