Basis­wissen: Ambulante Opera­tionen nach § 115b SGB V

Ambulante Leistungen und MVZ

Basiswissen: Ambulante Operationen nach § 115b SGB V

Ambulante Leistungen und MVZ

Über die Veranstaltung

Der Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus (AOP-Vertrag) - regelt die Grundsätze der Abrechnung ambulanter Operationen. Um Honorarverluste bei der Abrechnung ambulanter Operationen zu vermeiden, sollten Sie die einzelnen Bestimmungen des AOP-Vertrages genau kennen. Außerdem sollten Sie mit dem Verhältnis von AOP-Vertrag und EBM vertraut sein.

Ihr Nutzen

Sie erhalten fundierte Kenntnisse zur vollständigen und richtigen Abrechnung ambulanter Operationen.

Inhalt

  • Gesetzliche und vertragliche Grundlagen
  • Aktueller AOP-Vertrag
  • Verhältnis AOP-Vertrag und EBM
  • Relevanz der Kodierung beim Katalog der "Eingriffe gemäß § 115b SGB V"
  • Abrechnungsgrundlagen und -beispiele nach dem EBM
  • Abrechnung der Sachkosten

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus der Patientenverwaltung und der Abrechnung, sowie von externen Abrechnungsstellen und Software-Unternehmen

Alle Termine

08.09.2023 - Düsseldorf

Ort: Düsseldorf

PC COLLEGE Düsseldorf GmbH

09:30 Uhr - 17:00 Uhr

Veranstaltungs-Nr. 5284

An diesem Termin referieren:

Dr. Matthias Offermanns
Dr. Matthias Offermanns
Dipl.-Volkswirt, Senior Research Manager, Geschäfts­be­reich Forschung, Deutsches Kranken­haus­in­stitut e.V., Düsseldorf
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Dr. Matthias Offermanns ist Dipl.-Volkswirt. Er ist seit 1994 im Geschäftsbereich Forschung des Deutsches Krankenhausinstituts e.V. tätig.

Seit 2003 ist er als Referent für das DKI tätig. Seine Themenschwerpunkte liegen bei der ambulanten Abrechnung der Krankenhäuser, vor allem bei der Abrechnung ambulanter Operationen gemäß § 115b SGB V.

Unsere Kunden meinen:

"Präsentation sehr anschaulich und verständlich"
Für jeden etwas dabei

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Von Grundlagen über fachspezifische Themen bis hin zu zukunftsorientierten Konferenzen.

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