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Pädiatrische Institutsambulanzen nach § 118b SGB V

Online
03.06.2026
03.06.2026, 10:00 - 12:00 Uhr
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Nr. 9583
390,00 € zzgl. gesetzl. Mwst.
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Über die Veranstaltung

Im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde mit dem § 118b SGB V ein neuer Zugangsweg von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung von Kindern und Jugendlichen geschaffen. In pädiatrischen Institutsambulanzen können Krankenhäuser per gesetzlicher Ermächtigung Kinder und Jugendliche versorgen, die aufgrund der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung der Behandlung durch ein Krankenhaus bedürfen. Leistungsumfang, sächliche und personelle Voraussetzungen sowie sonstige Anforderungen wurden in einer Bundesvereinbarung festgelegt.

In dieser Veranstaltung lernen Sie ausführlich die in der Bundesvereinbarung festgelegten Vorgaben für pädiatrische Institutsambulanzen kennen.

Ihr Nutzen

In dieser Veranstaltung erfahren Sie,
  • welche Voraussetzungen die Krankenhäuser erfüllen müssen,
  • wie der Patientenzugang geregelt ist,
  • welche sächlichen und personellen Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Bundesvereinbarung festgelegt sind,
  • welche Leistungen erbracht werden dürfen,
  • welche Patient:innen behandelt werden dürfen,
  • in welcher Form die erbrachten Leistungen abgerechnet werden.
Sie profitieren von den langjährigen Erfahrungen Ihrer Referentinnen in der Selbstverwaltung und mit Expertise in der Kinder- und Jugendmedizin.

Inhalt

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Hinweise zum Betrieb
  • Sächliche und personelle Anforderungen
  • Leistungsumfang
  • Nachweisverfahren
  • Dokumentationsanforderungen
  • Abrechnungswege

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende aller Berufsgruppen in Krankenhäusern mit Berührungspunkten zur Kinder- und Jugendmedizin, insbesondere ärztliches Personal, Controlling, Verwaltung und Geschäftsführung

Gut zu wissen

Alle Informationen rund um Ihre Veranstaltung finden Sie hier!

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