Das Krankenhaus als Tatort – Wenn Mitarbeitende straffällig werden
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Über die Veranstaltung
Trotz aller Vorkehrungen durch Compliance-Maßnahmen kommt es auch in Krankenhäusern immer wieder zu Straftaten. In dieser Veranstaltung stehen Taten – vorsätzlicher oder fahrlässiger Art - durch die Mitarbeiterschaft einer Einrichtung im Fokus. Um materielle Nachteile und Imageschäden zu vermeiden, müssen Führungskräfte wissen, welche Bereiche im Krankenhaus besonders anfällig für Straftaten sind, wie wirksame Vorkehrungen aussehen und was zu tun ist, wenn der Verdacht auf strafbares Verhalten besteht.Ihr Nutzen
- Sie erhalten einen Überblick über den "Tatort Krankenhaus" und erfahren, welche Vorkehrungen gegen strafbares Verhalten zu treffen sind.
- Ihnen wird vermittelt, welche Rechte und Pflichten Sie beim Umgang mit (möglichen) Straftaten haben.
Inhalt
- Überblick: Typische Straftaten im Krankenhaus, z. B. Korruption, Abrechnungsbetrug, Diebstahl, Freiheitsberaubung, Rezeptfälschung, Verletzung von Privatgeheimnissen, Betäubungsmittel-, Sexual-, Tötungs- und Körperverletzungsdelikte
- Umgang mit dem Tatverdacht: Interne Aufklärung und Beweissicherung für Arbeitsgericht und Strafverfahren
- Verhalten bei Durchsuchung
- Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft, insb. Verhalten bei nicht natürlichen Todesfällen
- Zeugenpflichten, Zeugnis-/Aussageverweigerungsrechte
- Mitwirkungsrechte von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen
- Vorkehrungen gegen Straftaten
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Gesundheitseinrichtungen, insbesondere aus dem Personalmanagement, der Rechtsabteilung, der Unternehmensentwicklung sowie den MitarbeitervertretungenHinweise
Ergänzend zu dieser Thematik befasst sich die Veranstaltung „Gewalt im Krankenhaus – Wenn sich Kranke und Angehörige „herausfordernd“ verhalten“ mit riskanten Szenarien und Lösungsansätzen, in denen Mitarbeitende Opfer von Straftaten in Gesundheitseinrichtungen werden.Das könnte Sie auch interessieren
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