Datenschutz im Krankenhaus
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Über die Veranstaltung
Das Thema Datenschutz genießt anhaltend große Aufmerksamkeit. Durch neue Gesetze, Urteile und Vorgaben von Aufsichtsbehörden gibt es ständig weiteren Anpassungsbedarf in Krankenhäusern. So sind z.B. aktuell die durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz sowie das Digitalgesetz bedingten Neuerungen umzusetzen. Darüber hinaus sollten Sie die aktuelle Rechtsprechung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten kennen.Ihr Nutzen
- Sie erhalten konkrete Umsetzungshinweise und Checklisten für die Umsetzung des aktuellen Datenschutzrechts in Ihrem Krankenhaus.
- Ihre Referentinnen aus der Rechtsabteilung der DKG sind langjährige Expertinnen in dieser Thematik und Autorinnen des Standardwerkes "Datenschutz im Krankenhaus". Sie vermitteln Ihnen praxisnah und gut verständlich die Grundlagen der DS-GVO.
Inhalt
- Durch DS-GVO/DSG-EKD/KDG und verschiedene Gesetze / Urteile / Vorgaben der Aufsichtsbehörden bedingte Änderungen:
- Rechtliche Umsetzungshinweise „elektronische Patientenakte (ePA) für alle“ in der ab 15.01.2025 geltenden Fassung – Musterformular
- Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz)
- DKG-Leitfaden „Aufbewahrungspflichten und fristen von Dokumenten im Krankenhaus“ (aktualisierte Fassung Nov. 2024)
- Mitführen/Mitbringen gefährlicher Gegenstände, Drogen, usw.
- Formulare: Hausarzt, Vor-/Nachbehandler, PKV
- Informationspflichten, auch bei Datenschutzverletzungen - Muster
- Rechenschaftspflicht - Muster eines Datenschutzkonzepts
- Recht auf Löschung, Widerspruch
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Geplante Überarbeitung der OH-KIS
- Betrieblicher Datenschutzbeauftragter, usw.
- Verwendung von Patientendaten
- Auskunftsrechte, Einsichtnahmen, Herausgaben
- Patienten, Angehörige, Erben, Minderjährige
- Hinweise zur eFA (elektronische Fallakte)
- Hinweise zum Ehegattenvertretungsrecht
- Jugendamt, Krankenkassen, MD, BG, usw.
- Ärztliche Schweigepflicht, unter anderem Muster-Verpflichtungsformulare
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus der Rechtsabteilung, sowie DatenschutzbeauftragteDas könnte Sie auch interessieren
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