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Über die Veranstaltung

Gemäß § 136c Abs. 5 SGB V wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, Vorgaben zur Konkretisierung der besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten zu beschließen. Seither hat der G-BA Zentren für seltene Erkrankungen, onkologische Zentren, Traumazentren, rheumatologische Zentren, Herzzentren, neurovaskuläre Zentren, Lungenzentren und Zentren für Intensivmedizin. Die G-BA-Zentren haben Anspruch auf eine zusätzliche Finanzierung von besonderen Aufgaben, sofern die Qualitätsanforderungen erfüllt werden.

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten einen generellen Überblick über die Anforderungen an G-BA-Zentren und die Hürden bis zur Zuschlagsverhandlung.
  • Auszugsweise werden sowohl die besonderen Aufgaben als auch die Qualitätsanforderungen dargestellt.
  • Die neusten Änderungen der Regelungen werden vorgestellt.
  • Es wird ein Ausblick über weitere Entwicklungen geben.
  • Profitieren Sie besonders von dem tiefen Einblick der Referentin in die Thematik, die sich viel Zeit für Ihre Fragen nimmt, sowie vom Erfahrungsaustausch im Kolleg:innenkreis.

Inhalt

  • Gesetzliche und normative Grundlagen für die Zentrums-Regelungen
  • Inhaltlicher Aufbau der Regelungen
  • Systematik eines Ausweisungsvorgangs bis hin zum Zuschlag
  • Vorstellung des neuen intensivmedizinischen Zentrums
  • Diskussion und Erfahrungsaustausch

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern oder (potenziellen) Zentren, die ein Anerkennungsbestreben eines G-BA Zentrums anvisieren, Mitarbeitende von Landesministerien, die Zentren ausweisen, sowie weitere interessierte Personen aus dem Krankenhaus- und Gesundheitswesen.

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