Der strukturierte Qualitätsbericht der Krankenhäuser
Grundsätzliche Vorgaben und aktuelle Regelungen
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Über die Veranstaltung
Jedes nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhaus ist dazu verpflichtet, einmal im Jahr einen nach Standorten differenzierten Qualitätsbericht zu erstellen und diesen jeweils in der Zeit vom 15.10. bis zum 15.12. des Erstellungsjahres zu übermitteln. Sämtliche Vorgaben hierzu sind in den Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R) des G-BA festgelegt. Diese Regelungen werden regelmäßig durch Beschlüsse geändert.Seien Sie gut vorbereitet für die nächste Abgabefrist, indem Sie neben den grundsätzlichen Vorgaben alle Spezifika des Qualitätsberichtes für das anstehende Berichtsjahr erfahren!
Ihr Nutzen
- Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick über die Erstellung, Übermittlung und die Veröffentlichung des Qualitätsberichtes für das aktuelle Berichtsjahr.
- Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Mitarbeitende, die erstmalig einen Qualitätsbericht erstellen als auch an diejenigen, die bereits Erfahrung damit haben und sich intensiver mit den Besonderheiten des nächsten Qualitätsberichtes beschäftigen möchten.
- Profitieren Sie von dem tiefen Einblick der Referentin in die Thematik, die sich viel Zeit für Ihre Fragen nimmt, sowie vom Erfahrungsaustausch im Kolleg:innenkreis.
Inhalt
- Gesetzliche und normative Grundlagen des strukturierten Qualitätsberichtes der Krankenhäuser nach § 136b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB V
- Inhaltlicher Aufbau sowie Regelungen und Fristen zur Anmeldung, Übermittlung und Veröffentlichung des anstehenden Qualitätsberichtes
- Diskussion und Erfahrungsaustausch
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus dem Bereich Qualitätsmanagement und Medizincontrolling, die mit der Erstellung des Qualitätsberichtes befasst sind, sowie weitere InteressierteDas könnte Sie auch interessieren
Gut zu wissen
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