Umsetzung des Härtefallfonds sowie der Erdgas-, Wärme- und Strompreisbremse im Krankenhaus
Über die Veranstaltung
Zugelassene Krankenhäuser sollen für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. April 2024 zum Ausgleich ihrer gestiegenen Kosten für den Bezug von Erdgas, Fernwärme und Strom krankenhausindividuelle Erstattungsbeträge sowie von mittelbar durch den Anstieg der Energiepreise verursachten Kostensteigerungen krankenhausindividuelle Ausgleichszahlungen zum pauschalen Ausgleich erhalten. Für einen Teil der vorgesehenen Erstattungsbeträge ist ein Nachweisverfahren vorgesehen. Weiterhin fallen die zugelassenen Krankenhäuser unabhängig von der Höhe ihres Jahresverbrauches einheitlich unter die bereits seit dem 1. Januar 2023 für Industriekunden geltenden Regelungen der Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremse. Im Mai und August 2023 gab es einige Änderungen der relevanten Gesetze, die auch die Krankenhäuser betreffen. Bringen Sie sich bezüglich Ihrer energiewirtschaftlichen Ansprüche auf den allerneuesten Stand!Ihr Nutzen
Sie erhalten in dieser Veranstaltung- einen verständlichen und topaktuellen Überblick über Ihre Ansprüche aus dem Härtefallfonds sowie der Erdgas-, Wärme- und Strompreisbremse inkl. der aktuellen Gesetzesänderungen von 05/2023 und 08/2023,
- Praxisempfehlungen zur Umsetzung dieser Maßnahmen.
Inhalt
- Hintergründe zur Notwendigkeit politischer Hilfsmaßnahmen
- Regelungen des Härtefallfonds sowie der Erdgas-, Wärme- und Strompreisbremse
- Berechnungsgrundlagen und Auszahlungsmodalitäten
- Finanzielle Effekte auf Hausebene
- Nachweisverfahren
Zielgruppe
Führungskräfte und Mitarbeitende von Krankenhäusern, insbesondere aus den Bereichen Geschäftsführung, Finanz- und Rechnungswesen und ControllingDas könnte Sie auch interessieren
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