Dienstag, 30.04.2019
PRESSEMITTEILUNG Betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen: 26 Betriebskrankenkassen starten die bundesweite Initiative WERTGESCHÄTZT
Gemäß Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) sollen die gesetzlichen Krankenversicherungen seit diesem Jahr mindestens 1,00 € je Versicherten für die Betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufwenden. 26 Betriebskrankenkassen haben ihre hohe Expertise in der Betrieblichen Gesundheitsförderung gebündelt und schaffen auf diese Weise ein gemeinsames Angebot.
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