NEUE KONFERENZ: Entlassmanagement in Rehabilitationskliniken
Zum 01.10.2017 traten die neuen Regelungen zum Entlassmanagement für Akutkrankenhäuser in Kraft. Die Regelungen des Entlassmanagements gelten gemäß § 40 Abs. 2 SGB V auch für Rehabilitationskliniken. Die konkreten Anforderungen werden in einem separaten Rahmenvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband, dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Interessensvertretern der Rehabilitationskliniken festgelegt.
Der Rahmenvertrag tritt zum 1. Februar 2019 mit einer 6-monatigen Übergangsfrist in Kraft. Informieren Sie sich auf unserer Konferenz über den aktuellen Stand.
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