Mittwoch, 20.10.2021

DKI-Studie belegt die zentrale Rolle der Kranken­häuser bei der ambulanten Patien­ten­ver­sorgung

Die Sicherstellung einer flächendeckenden und umfassenden vertragsärztlichen Versorgung kann von den Kassenärztlichen Vereinigungen nicht gewährleisten werden. Dies betrifft sowohl die Versorgung zu Sprechstundenzeiten als auch zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst). Die Krankenhäuser versorgen seit Jahren mehr als die Hälfte der ambulanten Notfälle. Die derzeitige Situation der Sicherstellung der ambulanten Notfallbehandlung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen geht offensichtlich an den Bedürfnissen der Patient*innen vorbei. Krankenhäuser sind im Unterschied zu den Vertragsarztpraxen und den Bereitschaftsdienstpraxen zudem 24/7 geöffnet.


Ebenso wird der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen innerhalb der regulären Versorgung nicht vollständig und umfassend erfüllt. Grund hierfür ist, dass das derzeitige System der Bedarfsplanung keine ausreichende vertragsärztliche Versorgung nach Anzahl, flächenmäßiger Verteilung und fachärztlicher Zusammensetzung der Ärzt*innen in allen Regionen Deutschlands garantieren kann. Gerade in strukturschwachen Gebieten übernehmen Krankenhäuser immer häufiger die Aufgabe der ambulanten Regelversorgung der Patient*innen.

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