Würden Sie es befürworten, wenn digitale Gesundheitsanwendungen bei nachgewiesenem Nutzen erstattungsfähig durch die gesetzlichen Kassen sind?
Laut Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das Digitale Versorgungsgesetz (DVG) sollen gesetzlich Versicherte künftig bei Nachweis positiver Versorgungseffekte einen Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitswendungen haben, z.B. "Gesundheits-Apps".
