Wird es durch die Neuerung von vollstationären Behandlungen zu Tagesbehandlungen zu Entlastungen kommen?
Nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums sollen ab Januar 2023 alle Krankenhäuser vollstationäre Behandlungen als Tagesbehandlungen erbringen dürfen. Die Tagesbehandlung soll wie eine DRG abgerechnet werden. Abgezogen werden sollen vom Relativgewicht der DRG die dann entfallenden Übernachtungskosten in Höhe von pauschal 0,04 pro entfallende Nacht. Die Tagesbehandlungen sollen auch mehrfach angesetzt werden können. Das Ministerium verspricht sich von dieser Neuerung Entlastungen in unterschiedlichen Bereichen.
